Lohn-/Gehaltskontrollen

Die Aufgabe der paritätischen Organe besteht darin, die Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Gegenstand dieser Inspektionen sind die allgemeinen und materiellen Bestimmungen der GAVs, aber auch die anwendbaren Bestimmungen des Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes.
Unsere Aufgabe ist es, die angetroffenen Fakten genau darzustellen und sie in einem Kontrollbericht für die paritätischen Organe festzuhalten.

Kontrollen der Unterstellung / Unterwerfung

Der Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrags bestimmt, welche Tätigkeiten einem GAV unterliegen und ob das Unternehmen folglich unter diesen GAV fällt. In einigen Fällen kann sich diese Bestimmung als kompliziert erweisen, und es ist eine gründliche Inspektion mit verschiedenen Mitteln erforderlich, da eine Unterstellung unter den GAV Folgen hat.
Da wir uns dieser Tatsache bewusst sind, können wir dank unserer unabhängigen Expertise den paritätischen Kommissionen, aber auch den Unternehmen solide Ergebnisse liefern und die Unterordnung klären.

Kontrollen der Einhaltung des GAV

Im Rahmen von Ausschreibungen müssen die Unternehmen den Auftragnehmern regelmäßig GAV-Konformitätsbescheinigungen vorlegen, die bestätigen, dass das Unternehmen den Gesamtarbeitsvertrag nach verschiedenen Kriterien einhält, die von der paritätischen Kommission der Branche herausgegeben werden.
Unsere Untersuchung ermöglicht die Ausgabe dieses wichtigen Dokuments in voller Transparenz, sowohl für das Unternehmen als auch für die paritätische Kommission.